Zahlungsdiensterecht

Kaum eine neue Geschäftsidee kommt heute ohne ein gut ausgearbeitetes Konzept zur Abwicklung des Zahlungsdienstes aus, und kaum ein Zahlungsdiensteanbieter arbeitet ohne Fehl und Tadel. Kundenfreundlichkeit, Sicherheit und des Datenschutzes können oft infrage gestellt werden. Wir wollen Ihnen wichtige Hinweise für die Auswahl und den Umgang mit Ihrem Zahlungsdiensteanbieter vorstellen, Ihnen bei Problemen zur Seite stehen und uns als juristischen Ansprechpartner für Ihr Zahlungsdiensteproblem empfehlen.

Wir haben unser Engagement im Bereich Zahlungsdiensterecht in drei Bereiche aufgegliedert.

Ein drittes Thema ist der Bereich "Accountsperrungen". Immer öfter sperren Zahlungsdienste Unternehmen aus und verweigern oftmals völlig grundlos die Fortsetzung des Services. Bei Paypal geht das z.B. so weit, dass vorhandene Umsätze eingefroren und nicht ausgezahlt werden. Exemplarisch haben wir Ihnen Informationen zum Thema "Paypal-Kontosperrung" zusammengefasst

Bei Kontosperrungen bieten wir Ihnen an, im Rahmen eines Eilverfahrens eine einstweilige Verfügung zu erreichen, damit eingefrorenes Guthaben schnell wieder zur Verfügung steht.

Die Differenzierung ist für die Arbeit unserer Kanzlei wichtig, da zum einen Endkunden (B2C und B2B) betroffen sind, die im Umgang mit Zahlungsdiensteanbietern Probleme haben, zum anderen aber auch Unternehmen sich für eine ZAG-Lizenz interessieren und selbst Zahlungsdiensteanbieter werden wollen.

 

Was ist das Zahlungsdiensterecht?

 

Das Zahlungsdiensterecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, die den Bereich der Zahlungsdienste regeln. Diese Gesetze und Regelungen zielen darauf ab, die Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure im Bereich der Zahlungsdienste zu definieren, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und die Integrität des Finanzsystems zu sichern. Akteure sind Banken als ursprüngliche Anbieter von Zahlungsdiensten, aber auch neuere Anbieter wie die sogenannten NEO-Banken, die gar keinen normalen Bankbetrieb mehr leisten, sondern vielmehr nur als Vermittler, Verwahrer oder Anbieter von Dienstleistungen agieren.

 

In der Europäischen Union wurde das Zahlungsdiensterecht durch die Richtlinie 2007/64/EG (Payment Services Directive, PSD) eingeführt. Diese Richtlinie wurde später durch die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2, PSD2) ersetzt, die im Januar 2018 in Kraft trat. PSD2 führte neue Regelungen ein, um den Wettbewerb zu fördern, die Sicherheit von Zahlungsdiensten zu verbessern und innovative Zahlungsdienstleistungen zu unterstützen.

 

Das Zahlungsdiensterecht regelt verschiedene Aspekte, darunter:

 

Zahlungsdienstleister:
Es legt die Anforderungen an Unternehmen fest, die Zahlungsdienste anbieten, und kann unterschiedliche Arten von Zahlungsdienstleistern, wie Banken, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute, einschließen.

 

Verbraucherschutz:
Es schützt die Rechte der Verbraucher, die Zahlungsdienste nutzen, und stellt sicher, dass klare Informationen bereitgestellt werden, um transparente und sichere Transaktionen zu gewährleisten.

 

Sicherheitsanforderungen:
Es enthält Vorschriften zur Sicherheit von elektronischen Zahlungen und fördert Maßnahmen wie starke Kundenauthentifizierung, um Betrug zu verhindern.

 

Zugang zu Zahlungsdiensten:
Es kann Regelungen enthalten, um den Wettbewerb zu fördern und den Marktzugang für neue Akteure zu erleichtern.

 

Die genauen Bestimmungen können je nach Region und Rechtssystem variieren. Unternehmen, die im Bereich der Zahlungsdienste tätig sind, müssen sich an diese Gesetze halten, um legal und reguliert zu agieren.

 

In Deutschland gilt in Abstimmung mit den oben genannten europäischen Rechtsnormen das Zahlungsdienstegesetz (ZAG). Es setzt die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD, Payment Services Directive) in deutsches Recht um.

Gesetz soll Wettbewerb und Verbraucherschutz fördern

Das Zahlungsdienstegesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste zu fördern, den Verbraucherschutz zu stärken und die Integrität des Zahlungsmarktes sicherzustellen. Es legt die Bedingungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten fest und regelt die Beziehung zwischen Zahlungsdienstleistern, Verbrauchern und Unternehmen.

Das Gesetz definiert verschiedene Arten von Zahlungsdiensten, einschließlich Überweisungen, Lastschriften, Zahlungskarten und E-Geld. Es legt auch die Anforderungen an die Zulassung und Aufsicht von Zahlungsdienstleistern fest. Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern, insbesondere in Bezug auf Transparenz, Datenschutz und Haftung.

Die Regelungen des Zahlungsdiensterechts schaffen einen neuen Rechtsraum, in dem es die Einhaltung der Regeln im Business2Business-Bereich zu regeln gibt, und es auch Verbraucherinteressen zu beachten gibt. Aufsichtsbehörde ist die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin.

Beratung zu Zahlungsdiensten und ZAG-Lizenzen

Rechtsanwalt Fritsch ist seit Jahren mit allen Bereichen des Zahlungsdiensterechts befasst, insbesondere in Bezug auf große und internationale Dienstleister wie Paypal oder Klarna, aber auch im Umgang mit kleineren NEO Banken und reinen Service-Dienstleistern. Aufgabenbereiche der Kanzlei sind z.B. Aufhebungen von Konto- und Accountsperrungen im Eilverfahren.

 

Hier einige Beiträge aus diesem Schwerpunkt. Bitte beachten Sie, dass die Artikel den Stand zum Erstellungstermin darstellen. Unter Umständen hat eine sich fortschreibende Rechtsprechung im Einzelfall für neue Fakten gesorgt.

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In vielen an uns herangetragenen Fällen können wir juristisch nicht wirklich helfen, dafür aber vielleicht mit der notwendigen Information. Für den Fall, dass Ihr Konto in Rückstand geraten ist und sie es nicht zeitnah ausgleichen, wird das Konto gesperrt.

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Rechtsanwalt Fabian Fritsch steht Ihnen jederzeit zu den angezeigten Themen als kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, gern geben wir eine kurze und kostenlose Einschätzung.
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