Das Arbeitsrecht für Handelsvertreter in Deutschland ist primär im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 84 ff. HGB, geregelt. Handelsvertreter sind selbstständige Unternehmer, die für einen Unternehmer auf Provisionsbasis Geschäfte vermitteln oder abschließen. Sie unterliegen daher nicht dem klassischen Arbeitsrecht, sondern speziellen handelsrechtlichen Vorschriften.
Vertragsgestaltung
Der Handelsvertretervertrag bildet die Grundlage der Zusammenarbeit. Er sollte schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden und regelt zentrale Punkte wie Provisionsvereinbarungen, Tätigkeitsbereich, Kündigungsfristen und den Ausgleichsanspruch. Ohne schriftliche Vereinbarung greifen die Regelungen des HGB.
Provisionsvereinbarungen
Die Provision ist die Hauptvergütung des Handelsvertreters und wird für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte gezahlt (§ 87 HGB). Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar und sollte im Vertrag klar festgelegt werden, etwa als Prozentsatz des Umsatzes oder als fester Betrag pro Geschäft. Ohne Vereinbarung gilt die „handelsübliche“ Provision, die sich nach Branchenstandards richtet. Der Anspruch entsteht, sobald das Geschäft ausgeführt ist oder hätte ausgeführt werden müssen, sofern der Kunde zahlungsfähig ist. Besondere Regelungen gelten für Folgegeschäfte oder Rahmenverträge, bei denen der Handelsvertreter auch ohne erneute Vermittlung provisionsberechtigt sein kann. Im Vertrag sollten zudem Punkte wie Vorauszahlungen, Rückbelastungen bei Geschäftsstornierungen oder die Abrechnungsmodalitäten (z. B. monatlich) klar definiert sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Pflichten des Handelsvertreters
Der Handelsvertreter muss die Interessen des Unternehmers wahren, aktiv Geschäfte fördern und regelmäßig Bericht erstatten. Dabei genießt er unternehmerische Freiheit in der Gestaltung seiner Tätigkeit.
Rechte des Handelsvertreters
Neben dem Provisionsanspruch hat der Handelsvertreter Anspruch auf einen Ausgleich bei Vertragsbeendigung (§ 89b HGB). Dieser soll ihn für den aufgebauten Kundenstamm entschädigen, wenn der Unternehmer weiterhin davon profitiert. Weitere Rechte umfassen Einsicht in die Provisionsabrechnung und Informationen über abgeschlossene Geschäfte.
Kündigung und Beendigung
Die Kündigungsfristen richten sich nach der Vertragsdauer: ein Monat im ersten Jahr, bis sechs Monate ab dem fünften Jahr (§ 89 HGB). Bei außerordentlicher Kündigung, etwa wegen schwerer Vertragsverstöße, entfällt die Frist. Der Ausgleichsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden.
Soziale Absicherung
Als Selbstständige sind Handelsvertreter nicht sozialversicherungspflichtig und müssen sich eigenständig um Kranken-, Renten- und andere Versicherungen kümmern. Bei wirtschaftlicher Abhängigkeit kann jedoch eine Scheinselbstständigkeit vorliegen, was arbeitsrechtliche Folgen haben kann.
Das Arbeitsrecht für Handelsvertreter verbindet unternehmerische Freiheit mit gesetzlichem Schutz. Klare Provisionsvereinbarungen und ein präziser Vertrag sind entscheidend, um die Zusammenarbeit fair und transparent zu gestalten. Kenntnis der HGB-Vorschriften hilft, Rechte wie Provisionen und Ausgleichsansprüche effektiv wahrzunehmen.
Handelsvertreterrecht: Rechte und Pflichten mit Fokus auf Provisionen
Das Handelsvertreterrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Handelsvertretern und Unternehmen und ist ein zentrales Teilgebiet des Handelsrechts. Es basiert maßgeblich auf den §§ 84 ff. HGB sowie der EG-Richtlinie 86/653/EWG.
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