PayPal

PayPal Einstweilige Verfügung

 

Unsere Hafencity-Kanzlei ist spezialisiert auf die Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister PayPal mit dem Zweck, Kontosperrungen möglichst schnell aufheben zu lassen und eingefrorenes Kapital wieder verfügbar zu machen. Rechtsanwalt Fabian Fritsch ist erfolgreich im außergerichtlichen Verfahren und auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen von PayPal-Kunden.

Unser Leistungen:

Rechtsanwalt Fabian Fritsch:

PayPal nutzt eine überragende Marktstellung, um seinen Kunden Bedingungen zu diktieren, die nicht zulässig sind."

Rechtsanwalt Hamburg
Tel.: 040 22 8586877Fax: 040 22 8586878E-Mail: mail@hafencity-kanzlei.deHier Kontakt aufnehmen

Ihre Chancen gegen PayPal

Wer seine Rechte gegen PayPal wahren will, dem steht dafür nur ein schmales Zeitfenster zur Verfügung, was insbesondere dann genutzt werden sollte, wenn PayPal z.B. größere Geldsummen eingefroren hat. Es kann Monate dauern, bis PayPal das interne Verfahren abschließt und selbst dann bleibt es oft ungeklärt, ob Teile des Guthabens einbehalten werden dürfen - was oft genug passiert. Innerhalb von vier Wochen kann mit einem Antrag auf ein Eilverfahren eine Einstweilige Verfügung PayPal dazu zwingen, Guthaben auszuzahlen und das Konto wieder verfügbar zu machen.

Wir haben Erfahrung mit Eilanträgen und konnten durch Eintweilige Verfügungen den sofortigen Zugriffauf 6-stellige Euro-Beträge innerhalb weniger Tage wieder ermöglichen.

 

 

PayPal und der Touristen-Peso

Argentinien Peso PayPal

Bei Einkäufen in Argentinien gewährt das krisengeschüttelte Land seinen Gästen beim Wechsel zum Peso einen enormen Rabatt in Höhe von 40 % bei allen Transaktionen und regelt das grenzüberschreitend über den Wechselkurs, wenn z.B. über Visa bezahlt wird. Das als „Touristen-Peso“ bekannt gewordene System macht aber aktuell fast allen Beteiligten große Sorgen, insbesondere VISA geriet in Argentinien aufgrund der unkalkulierbaren Wechselkurse und der nicht so vorhergesehenen Nutzung extrem in Schwierigkeiten.

Bundeskartellamt ermittelt gegen PayPal

PayPal spielt den König - Marktbedeutung

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen PayPal. Es geht um die Ausnutzung der Marktposition gegenüber den Kunden, begründet wird der Verdacht durch Zweifel der Kartellwächter an der Zulässigkeit der AGB des Zahlungsdienstleisters.

„Ohne begründete Hinweise würde das Bundeskartellamt die Untersuchungen nicht öffentlich machen“, weiß Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der in mehreren Fällen aktuell mit PayPal streitet und schon Einstweilige Verfügungen im Eilverfahren zugunsten seiner Mandanten erwirken konnte.

Marktstellung von PayPal

PayPal Kontosperrung (1), PayPal (20), PayPal Marktstellung

 

Grundsätzlich ist PayPal eine Bank wie jede andere, allerdings mit den Vor- und Nachteilen. Diese kennt man in ähnlicher Form von Direktbanken: Es gibt keine Niederlassung, eigene Bankautomaten oder kundenfreundliche Servicedienstleistungen.

Rechtsanwalt Fritsch: „Die Stärke von PayPal ist nun mal nicht die Kundenkommunikation – niemand wählt diesen Zahlungsdienstleister, weil man so gut mit denen reden kann‘!“

PayPal AGB in der Kritik

AGB von PayPal

PayPal macht es sich einfach – zu einfach, findet nicht nur der Hamburger Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der bereits mehrfach Einstweilige Verfügungen gegen den Anbieter durchsetzen konnte.

Frage ist am Ende immer: „Warum sperrt PayPal Konten?“

Rechtsanwalt Fabian Fritsch dazu: „PayPal gibt sich in den AGB des Unternehmens das Recht, ein Konto ohne Ankündigung zu schließen, dabei bleibt man extrem vage, was überhaupt passieren muss, damit es zu einer Kontosperre kommt und was man dagegen tun kann!“

Paypal-Kontosperrung - was tun?

Stopp Paypal Accountsperrung

Viele Betreiber eines Small Business, Shop-Betreiber und Anbieter von Online-Dienstleistungen verlassen sich auf PayPal ohne zu wissen, dass der Anbieter seine Kunden auf einem dünnen Draht tanzen lässt. Sehr schnell kommt es aufgrund kleinster und vielfach nicht nachvollziehbarer Vorfälle zu vorübergehenden und oft auch endgültigen Sperrungen. Wer seine Beizahlungsdienst-Strategie ausschließlich über PayPal aufstellt, ist schlecht beraten.

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