PayPal AGB in der Kritik

AGB von PayPal

PayPal macht es sich einfach – zu einfach, findet nicht nur der Hamburger Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der bereits mehrfach Einstweilige Verfügungen gegen den Anbieter durchsetzen konnte.

Frage ist am Ende immer: „Warum sperrt PayPal Konten?“

Rechtsanwalt Fabian Fritsch dazu: „PayPal gibt sich in den AGB des Unternehmens das Recht, ein Konto ohne Ankündigung zu schließen, dabei bleibt man extrem vage, was überhaupt passieren muss, damit es zu einer Kontosperre kommt und was man dagegen tun kann!“

Zitieren wir doch einmal die entsprechende Passage in den AGB von PayPal: „Es steht uns frei, Ihr Konto nach Ankündigung mit einer Frist von zwei Monaten zu schließen. Wir können Ihr Konto auch jeder­zeit schließen, wenn [...] Sie gegen diese Nutzungs­bedingungen verstoßen oder wir anderweitig berechtigt sind, Ihr Konto gemäß diesen Nutzungs­bedingungen zu schließen.“

Fritsch:  “Mit ihrer Einverständniserklärung haben Kunden dies zwar „akzeptiert“, aber die wenigsten werden wohl geahnt haben, was ‚ohne Ankündigung’ wirklich bedeutet und auch nicht, dass man keinerlei Mitspracherecht hat und auch nicht gefragt wird. Selbst nach einer endgültigen Sperre, also nach der Überprüfungsphase, gibt es dazu oftmals allenfalls kryptische Auskünfte, gern verbunden mit dem Hinweis auf die AGB und dass man diese schließlich akzeptiert habe.

Ob die so selbst verliehenen jederzeitigen Kündigungsrechte in der Form generell zulässig sind, steht auf einem ganz anderen Blatt. Generell ist hinsichtlich der von PayPal (sowie ebenso auch in ähnlicher Form von anderen großen Plattformbetreibern eingesetzten) AGB kritisch zu hinterfragen, ob diese überhaupt nur mangels Alternative „akzeptiert“ werden, mit anderen Worten PayPal bzw. der jeweilige Betreiber diese lediglich und gerade wegen der großen Bedeutung zur (wirksamen) Bedingung stellen kann. 

Jedenfalls aber eignen sich AGB generell nicht als Persilschein zur Umgehung zwingender Rechte und Rücksichtnahmepflichten im Rahmen eingegangener Geschäftsbeziehungen. Hier zieht das Recht irgendwann eine klare Grenze.

Nach Erfahrung des Hamburger Anwalts neigt PayPal manchmal bereits bei nur vagen Verdachtsfällen zu vorschnellen Sperrungen, mögen diese auch zur Eigensicherung erfolgen. Das Unternehmen scheint hier das Motto >lieber einmal zu viel gesperrt, als beispielsweise in einen Geldwäschefall oder gar betrügerische Aktivitäten verwickelt zu werden<  zu pflegen.

In den USA läuft übrigens seit Januar 2022 eine Sammelklage gegen den Finanz­dienst­leister.

In Deutschland erlassen immer mehr Gerichte im Eilverfahren Einstweilige Verfügungen gegen PayPal, eben weil die Sperrung von Konten ohne Angabe von Gründen nach deutschem und europäischem Recht nicht zulässig ist, weil es den Betroffenen in seinem Recht der freien Berufsausübung nicht nur einschränkt, sondern bedroht. Hinzukommt, dass immer mehr aufgerufene Gerichte erkennen, dass PayPal die vorhandene Marktstellung ausnutzt.

 

 

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