Urteil gegen 1N Telecom - 250.000 Euro Unterlassungsstrafe bei Wiederholung
„Über ein Jahr lang hat die 1N Telecom GmbH meine Mandantin mit unzulässiger Werbung, Rechnungen, Mahnungen und Inkassoforderungen überzogen und hierbei nachhaltig Forderungsbemerühmungen und sonstige rechtliche Falschbehauptungen verbreitet – nun hat der Spuk ein Ende“ – Fabian Fritsch von der Hamburger Kanzlei Hafencity hatte gegen das Düsseldorfer Unternehmen Klage eingereicht, da seine Mandantin der vollen Überzeugung war, dass es bei ordentlichem Geschäftsgebaren niemals zum vermeintlichen Vertragsschluss gekommen wäre.

