Rechtsanwalt Fabian Fritsch verfügt durch vielfache praktische Anwendung vertiefte Kenntnisse im internationalen Zivilprozessrecht sowie in der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Durch mehrjährige Erfahrung in der Abwehr unberechtigter Kontosperrungen durch große internationale Plattformbetreiber mit Sitz im Ausland kann er mit seiner Expertise zielführende individuelle Lösungen für Betroffene bieten. Aber auch im klassischen Bankrecht tun sich immer neue Themen auf.
Banken wollen und müssen Geld verdienen, andere Motivationen gibt es nicht, egal, was die Werbung auch verspricht - Sie als Bankkunde müssen auf der Hut sein...
Wichtigstes Fundament seiner Arbeitsweise ist, dass er stets auf Augenhöhe und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Mandanten auf vertrauensvoller Basis den gemeinsam Erfolg vor Augen hat.
Unsere Expertise: Bankrecht für Verbraucher, Selbstständige und mittelständische Unternehmen
Sie haben Probleme mit Ihrer Bank? _ Damit sind Sie bei uns gut aufgehoben. Wir machen Bankrecht für Verbraucher, Selbstständige und mittelständische Unternehmen. Dabei bilden wir Bankrecht in der Version 4.0 nicht nur mit den traditionellen Streitfällen wie
sondern erweitern ein modernes Bankrecht auch um die Punkte
Dabei stehen wir dafür ein, in Ihrem Fall nicht nur den Massenschaden zu sehen, von dem alle betroffen sind, sondern den individuellen Kern der Problematik zu erkennen und anzugehen.
Auf die üblichen Strategien der Groß-Kanzleien mit immer den gleichen Textbausteinen haben die gut vernetzten, lobbystarken und juristisch gut beratenen Banken mittlerweile funktionale Abwehrstrategien entwickelt. Unserer Meinung nach kann man Kundenrechte nur mit individuellen Ansätzen verbrauchergerecht durchsetzen.
Unser Knowhow bündeln wir auch in Form von Beratungsdienstleistungen für Startups, die wir in Fragen der Rechtssicherheit und der Funktionalität Ihrer Zahlungssysteme beraten und begleiten. Zur Thematik Zahlungsdiensterecht haben wir eine eigene Service-Seite veröffentlicht.
So arbeiten wir
Wir nehmen uns die Zeit und hören uns Ihr Thema an – hier dürfen Sie aus berufsrechtlichen Gründen keine individuelle Beratung erwarten, aber wir können uns ein Bild Ihrer Situation machen und gemeinsam entscheiden, ob ein Vorgehen gegen die Bank Sinn macht, welche Risiken und welche Alternativen es grundsätzlich im juristischen Vorgehen gibt.
Im Rahmen dieses ersten Kennenlernens übernehmen wir auch die Abfrage einer möglichen Deckung durch eine unter Umständen heranzuziehenden Rechtsschutzversicherung.
Eine ordentliche Erstberatung ist auf Ihren speziellen Fall abgestimmt und entsprechend der Gebührenordnung der Rechtsanwälte kostenpflichtig.
In einem weiteren Schritt übernehmen wir den Schriftverkehr im außergerichtlichen Verfahren. Hier können Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen, weil Banken auf anwaltlich begleitete Forderungen und Fristsetzungen grundsätzlich entgegenkommender reagieren als auf rein persönlich motiviertes Engagement.
Zu einer Klage würden wir Ihnen im Anschluss nur raten, wenn wir vom Ausgang des Verfahrens selbst überzeugt sind.
Das ist keine „Wir gewinnen immer-Garantie“, aber für Sie die Gewissheit, dass wir nicht auf Biegen und Brechen Geld mit Ihnen verdienen wollen.
Warum die Kanzlei Hafencity?
Rechtsanwalt Fabian Fritsch hat nach Abschluss seiner Berufsausbildung in einer auf Wirtschafts- und Bank- und Kapitalmarktrecht ausgerichteten Kanzlei gearbeitet. Nach Gründung der eigenen Kanzlei stand fest, dass in aktuellen Zeiten im turbulenten Bankrecht nur eine vollständige Fokussierung auf die mitunter schwierigen Beziehungen zwischen Banken und ihren Kunden den Ansprüchen gerecht werden kann.
Aus persönlichen Interessen und im Bedürfnis, auch im Verbraucherschutz aktiv zu sein, engagieren wir uns auch in dem Bankrecht nah verwandten Themen wie Forderungsabwehr, Durchsetzung finanzieller Ansprüche jedweder Art sowie finanziellem Internetbetrug.
Unsere Gegner
Unsere Gegner sind Sparkassen, Volksbanken, sonstige Genossenschaftsbanken, Privatbanken und in letzter Zeit deutlich zunehmend auch Direktbanken, die ihre Dienste filiallos im Internet anbieten. Mit einem scharfen Blick auf’s Kleingedruckte und im sicheren Umgang mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln holen wir für unsere Mandanten das Beste heraus.
Eine besondere Expertise haben wir uns gegen den Gegner PayPal erarbeitet. Hier haben wir durch einstweilige Verfügung Millionen-Beträge für unsere Mandanten aus der Sperrung geholt und wieder verfügbar gemacht.
Prolongationsstress und Vorfälligkeitsentschädigung
Am Ende einer Kreditlaufzeit bietet eine Bank dem Darlehensnehmer regelmäßig eine sogenannte Anschlussfinanzierung an. Hier kommt es oft zur Berechnung unzulässiger Gebühren, gegen die sich Verbraucher und Unternehmer wehren sollten. Will ein Kunde ein Darlehen frühzeitig ablösen, hält sich die Bank gern durch die Berechnung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsgewinn schadlos. Fritsch: „Hier kommt es regelmäßig zu falschen Berechnungen und unzulässigen Forderungen, für die Banken gern auf die Klauseln ihrer Geschäftsbedingungen verweisen“. Diese sind aber nicht immer zulässig, wie zahlreiche Entscheidungen deutscher Obergerichte beweisen.
Unzulässige Gebühren
Es kommt nicht mehr so oft vor wie noch vor ein paar Jahren, trotzdem sind manche Gebührenvereinbarungen unzulässig. Gelingt es uns, die Unzulässigkeit einer Vereinbarung oder einer Vertragsklausel juristisch rechtssicher nachzuweisen, dann ist oftmals auch der komplette Vertrag rückabwickelbar, mit unter Umständen enormen finanziellen Vorteilen für den Bankkunden
Falsche Zinsberechnungen
Insbesondere in Bezug auf genehmigte und ungenehmigte Überziehungen sowie Kontokorrent-Kredite kommt es immer wieder zu mehr oder weniger umfangreichen Berechnungsfehlern. Je nach Höhe der Umsätze und der Dauer, die solche Fehler unentdeckt bleiben, kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen. Banken müssen zu Unrecht einbehaltene Zinsen zurückerstatten – das ist ein Rechtsanspruch.
Insbesondere Gewerbetreibende müssen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen manchmal auch für längere Zeit ein Konto im Minus führen: Das sogenannte Kontokorrent-Konto lässt Überziehungen im abgesprochenen Rahmen zu. Wird dieser Rahmen überschritten, kommen hohe Kosten für nichtgenehmigte Überziehungen hinzu. Erfahrungsgemäß kommt es dann über lange Jahre hin in der Geschäftsbeziehung zu einer wirtschaftlichen Dysbalance zulasten des Unternehmers. Mit Hilfe finanzmathematischer Gutachten kann man solchen Unstimmigkeiten auf den Grund kommen und hat dann in der Regel einen unbefristeten Anspruch auf die Rückerstattung aller zu viel gezahlten Zinsen.
Fehlerhafte Anlageberatung
Banken haben zum Thema Anlageberatung eine unrühmliche Vergangenheit. Provisionsgier und letztendlich oftmals (auch) nicht zureichende Expertise haben in den vergangenen Jahren immer wieder dafür gesorgt, dass Banken übervorteilt wurden und die Banken selbst für empfohlene Geschäfte nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Über so genannte Kickbacks wird der Bankberater an den Umsätzen der von ihnen empfohlenen Anlagen beteiligt – "absolut unzulässig" urteilte z.B. der Bundesgerichtshof.
Kunden von Sparkassen und Volksbanken verlassen sich ebenso wie die Kunden anderer Bankhäuser und der Direktbanken
auf die Loyalität und vor allem auf die Ehrlichkeit ihrer Berater. Das hat jahrelang funktioniert, aber die „guten Sitten“ geraten in Gefahr. Einkommen und Karriere von Bank-Mitarbeitern hängen vom Erfolg ab, den sie für das Unternehmen einfahren. Falsche Beratung ist u. a. bei der Empfehlung von Kapitalanlagen oder Ratschlägen zur Gestaltung des individuellen Schuldenabbaus an der Tagesordnung.
Vertragswidriges Verhalten
Abgemacht ist abgemacht – aber gerade wenn die Wirtschaftlichkeit einer Kundenbeziehung leidet, wird an Verträgen gefeilt und frisiert. Ein gutes Beispiel sind z.B. die bankseitigen Kündigungen von Bausparverträgen oder die Umsetzung von Negativzinsen auf Guthaben. Auch Banken haben das Risiko wirtschaftlicher Entwicklungen zu tragen und dürfen das nicht auf ihre Kunden abwälzen.
Kontosperrungen
Wer von einem Tag auf den anderen nicht mehr an sein Geld kommt, der fragt sich zuerst: „Was habe ich falsch gemacht?“ – Fragen Sie sich lieber: „Was hat die Bank schon wieder verbockt?“ Bestes Beispiel: Auf tausende von Postbankkonten und DSL-Baufinanzierungen kann derzeit aufgrund eines Softwarefehlers nicht zugriffen werden. Pfändungsschutzkonten geben den Postbankkunden das Nötigste zum Überleben nicht frei und Erbschaften werden nicht ausbezahlt. Für die angerichteten Schäden und das persönliche Leid der betroffenen sollte jemand geradestehen.
Banken fürchten die Verantwortung – insbesondere, wenn es um Schwarzgeldthematiken geht. Banken sind aber verantwortlich und müssen verdächtige Kontobewegungen nicht nur melden, sondern Schwarzgeldgeschäfte auch verhindern, wenn es in ihren Möglichkeiten steht.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Dabei schießen Banken und Sparkassen regelmäßig über das Ziel hinaus. Zahlreiche Kontosperrungen sind unzulässig. Ein probates Mittel, schnell wieder über ein wichtiges Konto verfügen zu können, ist die Einstweilige Verfügung im Eilverfahren.
Karten- und Kontobetrug
Plötzlich ist das Konto abgeräumt – Betrüger spähen Bankdaten aus (Phishing) oder nutzen Knowhow und technische Mittel um sich Zugang zu fremden Konten zu beschaffen. Geht es nach den Banken, dann sind die Kunden selber schuld, hätten halt besser aufpassen müssen. Das solchen unzulässigen Abbuchungen oder Kreditkartenabhebungen eklatante Sicherheitslöcher der Banken zugrunde liegen, darüber spricht man nicht gern – wir tun’s…
Es scheint, als ob deutsche Banken, Genossenschaftsbanken oder Direktbanken die Gefahren des Onlinebankings und des Kreditkartenbetruges nicht wirklich im Griff haben. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzforderungen nach betrügerischem Abgriff von Guthaben oder Missbrauch Ihrer Kreditkarte oder Ihrer Daten.
Zahlungsdiensterecht
Banken haben den sogenannten Zahlungsdienstleistern ein großes Feld mehr oder weniger kampflos überlassen. Zwar hecheln die großen Banken und auch die Direktbanken PayPal, ApplePay, Klarna und co. sehr engagiert hinterher, aber die großen Marktanteile insbesondere im Online-Business muss man neidlos den Quereinsteigern ins ganz große Bankengeschäft überlassen. Und die machen, oft genug aus dem Ausland agierend, keinen Hehl daraus, dass sie die Regeln schreiben und der Verbraucher kaum ein Mitspracherecht hat. Hier greifen wir ein und verteidigen Ihre Ansprüche auch gegenüber ausländischen Konzernzentralen.
Geldwäscheverdacht
Mit etwas Pech kommt jemand, der selbstgestrickte Socken über PayPal ins Ausland verschickt, sehr schnell in Geldwäscheverdacht. Und der wiegt schwer, zumal sich die Banken und Zahlungsdienstleister stets sehr früh aus der Verantwortung ziehen, indem sie meist ungeprüft und nur auf Basis digitaler Routinen und Auszugsauswertungen Konten sperren. Wir sorgen u.a. mit einstweiligen Verfügungen dafür, dass Ihre Konten wieder frei geschaltet werden und Sie wieder über Ihr Geld verfügen können.
Daneben gibt es eine Vielzahl weitere und teils sehr individueller und spezifischer Problemlagen, die das Verhältnis einer Bank zu ihren Kunden belasten. Wir stehen Ihnen als juristische Berater gern zur Verfügung.. Hier haben wir Ihnen einige unsere Schwerpunkte etwas detaillierter vorgestellt
Unsere Themen im Kapitalanlagerecht
Wir vertreten unsere Mandanten bei Schadensersatzforderungen nach Verlusten von Kapitalanlagen. Gründe für solchen Kapitalverlust können sein
- Insolvenz der Anleihegesellschaft
- Insolvenz des Unternehmens, in das investiert wurde
- Kapitalanlagebetrug
Unsere Themen im gewerblichen Rechtsschutz
Wir beraten im Themenbereich Bankrecht und Zahlungsdiensterecht Startups und bestehende Unternehmungen mit dem Ziel, dass unsere Mandanten auf rechtssichere Zahlungsdienste zurückgreifen, bzw. solche anbieten können. Unser Fokus liegt dabei auf Internetshops und Dienstleistungen, die über Zahlungsdienste abgewickelt werden.
Unser Fazit
Bankrecht ist für die Hafencity-Kanzlei von Rechtsanwalt Fabian Fritsch Verbraucherrecht und gewerblicher Rechtsschutz für Unternehmer, insbesondere Onlinehändler und Startups.AGB
Fritsch: „Banken verdienen ihr Geld mit der Verwaltung von Geld. Da in den Jahren der nun beendeten Niedrigzinsphase kein Geld zu verdienen war, haben sich viele Sparkassen, Volksbanken, aber auch private Banken und dir Direktbanken mit der z.B. Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen große Mühe gegeben, um den Geldfluss nicht ganz versiegen zu lassen. Auch waren und sind Banken sehr kreativ, wenn es darum geht, die Beendigung für sie ungünstiger Verträge vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu erreichen. Im Zahlungsdiensterecht entwickelt sich die Technologie momentan schneller, als viele Beteiligte folgen können. Hier schließen wir die Lücken, damit sich unsere Mandanten wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch - Bankrecht in der Hafencity Hamburg
Mein Name ist Fabian Fritsch und ich bin Ihr Anwalt im Schwerpunkt Bankrecht in der Hamburger Hafencity.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, entweder per Chat unter https://kanzleihafencity.on3cx.de/fabianfritsch oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wenn Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen möchten, dann nutzen Sie unsere Servicenummer 0800 000 1963 - wir rufen zeitnah zurück.
Sie möchten uns ein Mail schicken? Gern an mail@hafencity-kanzlei.de
Bitte besuchen Sie auch unsere Partnerportale
und besuchen Sie unser Profil auf anwalt.de