Schon bei kleinsten Verdachtsmomenten Konten sperren Banken wie die Commerzbank Kundenkonten. Die Commerzbank macht das besonders gründlich, um sich nicht selber dem Verdacht der Beihilfe auszusetzen.. Die Kunden werden vielfach nicht einmal darüber informiert, dass es sich um eine Vorsichtmaßnahme in Bezug auf einen Verdacht der Geldwäsche dreht. Dabei agiert die Bank nicht zu Unrecht, aber vielfach halt übermotiviert.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch weiß: „Die Zündschnur der Banken ist extrem kurz. Das liegt daran, dass sich keine Bank selbst dem Verdacht der Geldwäsche-Unterstützung aussetzen will. Daher wird beim geringsten Verdacht das Konto gesperrt und eine entsprechende Meldung an die zuständigen Behörden abgeschickt, die dann eine Untersuchung einleiten."
Sperrungen kommen überraschend
Für die Kunden kommt das vielfach völlig überraschend – vielleicht kann man sich mal an Übersee-Überweisung erinnern oder hat geschäftlich viel mit ausländischen Unternehmen zu tun. Manchmal gibt es aber auch überhaupt keine Anhaltspunkte und ein Anruf bei der Commerzbank macht einen nicht klüger: Da sich die Commerzbank wie alle anderen Banken auch auf ein laufendes Verfahren beruft (das sie ja erst angestoßen hat) wird jegliches Auskunftsersuchen abgelehnt und der ratlose Kunde an die zuständige Behörde verwiesen.
Entkräftet sich der Verdacht, wird das Konto irgendwann wieder frei geschaltet.
Um die Sorgen und Nöte der Kunden kümmert man sich wenig – aber die müssen Rechnungen bezahlen, Miete überweisen und – wenn geschäftlich unterwegs – Lieferanten und Handwerker bezahlen oder ein Projekt am Laufen halten.
Einstweilige Verfügung hilft
Ein probates Rechtsmittel, um schnell wieder Zugriff auf ein unzulässigerweise gesperrtes Konto zu bekommen, ist eine Klage im Eilverfahren. In dessen Verlauf wird zeitnah eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Commerzbank zwingt, das Konto wieder uneingeschränkt freizugeben. Das Verfahren wegen eines Geldwäschevorwurfes ist damit nicht vom Tisch, es geht nur darum, dass ein unter Umständen unzulässigerweise gesperrtes Konto wieder freigegeben wird bis zu einer endgültigen Entscheidung.
Über die vorläufige Freigabe entscheidet das mit dem (Eil-) Verfahren befasste Gericht. Kann dieses ebenfalls keine begründeten Hinweise finden, muss die Bank das Konto freigeben.