subjektive Anforderungen

Neues Kaufrecht birgt ein Abmahnungsrisiko

Neues Kaufrecht

Die Begrifflichkeit „Neues Kaufrecht“ beschreibt einen typischen Schläfer: Das Gesetz ist seit 1. Januar 2022 in Kraft und verpflichtet Verkäufer zu mehr Verbraucherschutz und dazu, diesen auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verankern. Die neuen Regeln beziehen sich z.B. auf den Begriff des Sachmangels und vor allem auf die neue Definition dazu, wann ein Sachmangel vorliegt. Kaum ein Business hat seine AGB bislang darauf eingestellt und Prozesse abgestimmt.

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