Betrug durch Spoofing und Social Engineering
Das Landgericht Köln hat in Sachen Onlinebanking-Betrug zum Aktenzeichen 22 O 43/22 ein ebenso interessantes wie weitreichendes Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte eine Sparkasse, einem Kunden einen durch sogenanntes Spoofing entstandenen Schaden komplett zu ersetzen – insgesamt 14.000 Euro.
Der Kunde hatte das sogenannte Push-TAN-Verfahren benutzt, das Banken deutschlandweit als sicher anpreisen und anbieten.