Hamburger Volksbank muss 91.000 Euro Vorfälligkeitsentgelt zurückzahlen
Auch die Hamburger Volksbank hat zur Vereinbarung von Kreditbedingungen unzulässige Klauseln verwendet. Die Konsequenz: Im Streit um sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen muss die Bank ihre Ansprüche auf „0“ herunterschrauben. Da die allgemeinen Kreditbedingungen die Berechnungsmethode für anstehende Vorfälligkeitsentschädigungen nicht rechtskonform dargestellt haben, hat das Landgericht Hamburg die Hamburger Volksbank in einem aktuellen Klageverfahren (Az. 302 O 24/23) verurteilt, insgesamt 91.000 Euro an einen Kunden zurückzuzahlen.