Postbank kassiert Einstweilige Verfügung wegen Schufa-Eintrag
Das Landgericht Hamburg hat im Rahmen eines Eilverfahrens ohne mündliche Verhandlung entschieden: Die Postbank muss umgehend eine Korrekturmeldung an die Schufa übermitteln, um einen belastenden Eintrag eines Mandanten der Hamburger Kanzlei Hafencity schnellstmöglich löschen zu lassen.

