Im Jahr 2021 hatte der Bundesgerichtshof zum Abschluss eines von der Verbraucherzentrale angestoßenen Verfahrens rechtsverbindlich festgestellt, dass Banken bei jeglicher Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die schriftliche Zustimmung der betroffenen Kunden einholen muss – wenn diese Genehmigung nicht vorliegt, gilt die Änderung im Innenverhältnis der Vertragspartner als nicht vorliegend und der Vertrag ist nicht gültig.
Banken, Sparkassen und Direktbanken hatten im Anschluss an das Urteil ihre Kunden angeschrieben und um Zustimmung zum aktuellen Stand der AGB gebeten, weil diese ausstand. Zigtausende von Girokontobesitzern und Darlehensnehmern haben die Aufforderung, entweder zuzustimmen oder abzulehnen, bislang ignoriert.
Die Banken haben nun die rechtlich einwandfreie Option, die Konten zu sperren, bis die Zustimmung vorliegt.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Mit einer Kontosperrung ist immer ein Haufen Unannehmlichkeiten verbunden, daher sollte so etwas nach Möglichkeit vermieden werden!“
Allerdings: wer schriftlich die Zustimmung verweigert, muss auch mit der Auflösung des Vertrages rechnen, einen großen Verhandlungsrahmen gibt es da nicht. Die Schonzeit endet mit Ablauf des 1. Quartals 2023, anschließend dürften Tausende von Bankkunden ihr Konto verlieren, weil für den Vertrag die Geschäftsgrundlage fehlt.
Und durch diese neue Regelung droht nun vielen Kunden eine Kontosperrung. Wer bis Ende März den neuen AGBs nicht zugestimmt hat, verliert ohne Geschäftsgrundlage bald sein Konto.
Juristisch ist gegen eine so vielfach angekündigte Kontosperrung mit Vertragsauflösung nicht viel zu machen. Rechtsanwalt Fritsch empfiehlt, die aktuelle Kommunikation mit der Bank ernst zu nehmen und entweder zuzustimmen, oder sich einen anderen Anbieter zu suchen.