LG München verurteilt E.ON wegen unzulässiger Telefonwerbung
Das Thema ist ein Dauerbrenner: Mit dem Auf und Ab von Strompreisen bleibt Bewegung in der Anbieterwechsel-Diskussion. Es ist freilich legitim, sich den besten Anbieter auszusuchen. Ganz und gar nicht legitim ist es indes, wenn Anbieter wie E.ON aktiv vorgehen, um Kunden für sich zu gewinnen und den Wechsel zu erschleichen. Auf eine besonders dreiste Masche hat jetzt der Bundesverband der Verbraucherzentralen reagiert. Auch unserer Kanzlei liegen schon entsprechende Beschwerden von Verbrauchern vor.