EuGH zum Schadenersatz durch DSGVO-Verstöße
Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Schadensersatz nach Datenschutz-Verletzungen beendet das schnelle Geschäft mit der DSGVO.
Wir beziehen uns auf die Rechtssache C-300/21: Der Europäische Gerichtshof hat zur Bewertung von Schadensersatzforderungen nach fehlerhafter oder unzulässiger Verarbeitung personenbezogener Daten ein starkes Urteil gesprochen. Dass Daten einer Person nicht gesetzeskonform verwaltet wurden, löst nach der Ansicht des Gerichts für die betroffene Person für sich genommen noch keinen Schadensersatzanspruch aus.