Laut Homepage der Bundesbehörde für Finanztransaktionsuntersuchungen nimmt die Zahl der Meldungen und damit verbundene Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdachts sprunghaft zu. Hatte man sich 2018 noch um 77.252 Meldungen kümmern müssen, zwei Jahre später waren es schon doppelt so viele und allein von 2020 auf 2021 hat sich der Eingang der Meldungen von 2020 auf 2021 mehr als verdoppelt und liegt nun bei 298.507 eingegangenen Meldungen (Quelle: FIU Jahresbericht 2021, S.15).
Die Zahlen dokumentieren aber nicht nur die realen Angriffe auf den ordnungsgemäßen Bankverkehr, sie spiegeln auch etwas die Stimmung im Bankwesen allgemein. Die Behörde recherchiert nicht auf eigene Initiative, sondern reagiert auf Hinweise und die Hinweisgeberbereitschaft hat sich mindestens ebenso stark erhöht wie die Fallzahlen selbst.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch von der Hamburger Kanzlei Hafencity begleitet das Thema Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdacht schon seit einigen Jahren als aktive Vertretung betroffener Bankkunden: „Die Anschuldigungen häufen sich zwar, sind aber zunehmend eher hysterisch bedingt!“ Will sagen: Die Banken fürchten selbst um Schwierigkeiten, wenn sie einen Geldwäscheverdacht nicht rechtzeitig melden und mit der Meldung geht immer eine Kontosperrung einher, die erst aufgehoben wird, wenn sich der Verdacht der Bank nicht bestätigt – und das kann dauern.
Einstweilige Verfügung hilft
Fritsch: „Als Bankkunde kann man eigentlich nur hoffen, dass das Business oder die private Lebensgeschichte eine unter Umständen länger andauernde Sperrung übersteht!“ Wer diese Hoffnung nicht hat, dem empfiehlt der auf Zahlungsdiensterecht fokussierte Rechtsanwalt das Rechtsmittel der Einstweiligen Verfügung, die eine Bank zwingt, das Konto wieder frei zugeben. Fritsch: „Sie als Bankkunde wissen doch am besten, ob die Vorwürfe haltlos sind oder nicht. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren kann sehr schnell Bewegung in Ihren Fall bringen und Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit so wieder herstellen!“
Laut Fritsch können Verdachtsmomente oftmals auch bereits außergerichtlich schnell entkräftet werden, z.B. in komplexen Bereichen, in denen Banken dann selbst unsicher sind. So stehen oft Unternehmen oder NGOs mit Auslandskontakten im Visier der Ermittler. Hier ergibt sich mancher Verdacht schon allein aus der Höhe der jeweiligen Transaktionen und der nicht immer deutlichen Überweisungserklärung.