Verbraucherschützer warnen seit Anfang des Jahres vor Geschäften mit den Plattformen “Mädchenflohmarkt”. Die Portale maedchenflohmarkt.de sowie maedchenflohmarkt.at zeichnen sich aktuell durch eine äußerst zögerliche Auszahlung der Verkaufserlöse aus. Teilweise warten Nutzer/innen seit Monaten auf Geld, das sie für über das Portal verkaufte Second Hand-Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires erwarten.
Idee von Mädchenflohmarkt.de ist der An- und Verkauf von Markenkleidung auch unter dem Motto: “Vintage statt Neuware”.
Verkäufer/Innen können ihre Kleidung also entweder kostenlos auf Mädchenflohmarkt.de anbieten oder selbst nach Angeboten stöbern, um Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Dabei finanziert sich Mädchenflohmarkt.de über Provisionen und Dienstleistungen. Bei Artikeln, die von den Verkäufer/Innen selbst eingestellt und versendet werden, behält die Plattform eine Provision in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises ein. Die Verkäufer:innen bekommen entsprechend weniger ausgezahlt.
Kostspieliger ist der sogenannte “Concierge Service”. Dabei werden alle Waren durch Mädchenflohmarkt selbst eingestellt und verschickt. Das Unternehmen behält dann ab einem Verkaufspreis von 50 Euro 30 Prozent ein und bis zu einem Verkaufspreis von 50 Euro 40 Prozent bzw. mindestens 13,90 Euro.
Nun gibt es offensichtlich seit Anfang des Jahres Probleme – Seit Ende Januar wird scheinbar überhaupt kein Geld mehr ausgezahlt. Auch auf den Bewertungsplattformen hagelt es negative Kritiken für den Online-Flohmarkt.
Die Verbraucherzentrale teilt mit: “Die Vermutung liegt nahe, dass Mädchenflohmarkt in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Es ist daher nicht sicher, ob bei Mädchenflohmarkt noch Geld vorhanden ist. Es wird davon abgeraten, weiter Produkte über das Online-Portal zu verkaufen."
Wer den Anspruch auf sein Geld durchsetzen will, muss dem Unternehmen eine Frist setzen. Erfahrungsgemäß wird darauf nicht reagiert. Nächster Schritt wäre ein anwaltliches Schreiben. Rechtsanwalt Fritsch: "Und wenn das auch nichts nutzt, müssen Rechtsmittel geprüft werden."
Ob das Sinn macht, hängt letzten Endes von der Kalkulation und von der Höhe der Forderung ab. Das verantwortliche Unternehmen ist eine deutsche GmbH, die im Rahmen von unlösbaren Zahlungsschwierigkeiten Insolvenz anmelden muss. Vorhandenes Kapital wird dann nach einem Schlüssel unter den Gläubigern verteilt.