Wer als Rechtsbeistand eines angeblichen Kunden der Mediapool & Friends UG etwas tiefer in die Thematik eintauchen muss, der ist ab und an schier sprachlos über die Masche rund um Dating-Portale wie verbotenefrauen.com der Mediapool & Friends UG oder frechefrauen.online der Ungarischen Firma Date & Love kft
Rechtsanwalt Fritsch aus Hamburg vertritt aktuell einen Mandanten, der nach eigenem Bekunden kein gültiges Abonnement abgeschlossen hat, sich aber trotzdem von Forderungen im Gesamtumfang von über 1000 Euro konfrontiert sieht.
„Schon fast witzig ist, dass die Mediapool & Friends UG auf drei Viertel des angeblichen Anspruches verzichtet in Form eines `Einigungsversuches`, wenn Kundschaft anwaltlich gegen die Forderung vorgeht.
250 statt 1000 Euro ist ja schon mal ein Verhandlungserfolg, so Fritsch, für dessen Mandant eine solche Einigung aber nicht in Frage kommt. Fritsch: „Nach unserer Rechtsauffassung gibt es den Anspruch nicht, denn mein Mandant hat sich nicht bewusst zu einer Mitgliedschaft entschieden, angeblich vorhandene Vertragsschlüsse beruhen auf irreführender Täuschung".
Das Unternehmen gründet den Anspruch auf das Vorliegen einer IP-Adresse und eines Fotos. Fritsch: „An diesem Punkt steht zu vermuten, dass sich die Gegenseite die Fotos irgendwo aus dem Internet gezogen hat. Was die IP anbelangt, führt diese oftmals gerade nicht zu den Betroffenen. In andern Fällen war es schon so, dass einfach IP-Adressen aus E-Mail Headern übernommen werden. Diese lassen sich dann zwar der „Kundschaft“ zuordnen – mit einem bewiesenen Vertragsschluss hat das Ganze allerdings überhaupt nichts zu tun. Man muss einfach bedenken, dass es ja gerade das Geschäftsmodell ist, von ahnungslosen Kunden möglichst erfolgreich Geld einzutreiben. Da darf man sicher sein, dass die Eintreiber dabei sehr kreativ vorgehen!“
Im aktuellen Fall ist das Thema für Fritsch und seinen Mandanten erledigt: „Wir gehen weder auf dieses Angebot ein, noch pflegen wir weitere Brieffreundschaften!“ Allerdings bereitet man sich auf die kommenden Aktionen vor: „Wir haben die Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung für eine negative Feststellungsklage gebeten. Wird das Verfahren finanziert, würden wir von der Mediapool & Friends UG auf die Probe stellen, ihre angeblichen Ansprüche gerichtsfest darzulegen.
Aber auch ohne Kostendeckung sieht Fritsch dem weiteren Verfahren gelassen gegenüber, zumal die Rechtsschutzversicherung eine Deckung im Verteidigungsfall übernehmen müsste.
Der Fritsch-Mandant hat übrigens zwischenzeitlich Forderungen weiterer Datingplattformen bekommen. Der Anwalt: „Ich gehe davon aus, dass hinter dieser ganzen Sache ein großes und international agierendes Netzwerk steckt, dass vorhandene Adressen möglichst intensiv zur Gewinnmaximierung nutzt und andere Portale sich aus diesem Datenpool bedienen, um weitere vermeintliche Forderungen zu stellen.“
Der Hamburger Anwalt empfiehl, bei Forderungsumfängen von jenseits der 1000 Euro immer mit entsprechendem Rechtsrat zu agieren, nicht auf Vergleichsangebote der Dating-Portale einzugehen und auf keinen Fall Kontakte mit diesen Leuten zu pflegen: „Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits wird niemals zur Aufgabe der Forderung führen, sondern nur hilft der Gegenseite, noch fehlende Informationen einzuholen.“
Im aktuellen Fall wurde der Mediapool & Friends UG untersagt, weiteren Druck auf den Mandanten per Mail, SMS und Whatsapp auszuüben und Kommunikation nur noch über die Kanzlei laufen zu lassen.
Die Kanzlei Hafencity steht Betroffenen bundesweit gerne zur Verfügung.