Verdacht auf Zinsbetrug? - Besser nachrechnen

Schadenersatzansprüche durch Zinsbetrug

Banken einen strafrechtlich relevanten Betrug bei der Berechnung von Zinsen vorzuwerfen dürfte in den wenigsten Fällen Erfolg versprechend sein und ist eher ein hoffnungsloses Unterfangen. Im Ergebnis ist es für den Kunden aber auch völlig egal, ob er absichtlich betrogen wurde, oder ob Berechnungen ein klein wenig zugunsten der kontoführenden oder darlehensgebenden Bank aus dem Ruder laufen, denn es kostet betroffene Opfer auf jeden Fall jede Menge Geld.

Im Fall von Gewerbekonten mit hohen Dispositionskrediten können sich in wenigen Jahren 5 oder gar 6-stellige Beträge aufrechnen lassen, die von der kontoführenden Bank zum Schaden ihres Kunden als Zinsen berechnet wurden. Ob Absicht oder nicht: Der Schaden ist entstanden und interessant ist, dass bei wirklich nachweisbarem Schaden auf Basis falscher Berechnungen auch kein umfangreiches juristisches Verfahren droht, denn die Bank ist in solchen Fällen grundsätzlich in der Erstattungspflicht – man kann also davon ausgehen, dass ein Widerspruch oder sogar eine Widerklage nicht funktionieren würde

Rechtsanwalt Fabian Fritsch von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Hafencity, Hamburg: „Durch falsche Berechnungen ergibt sich ein gesetzlicher Erstattungsanspruch, der in aller Regel auf dem außergerichtlichen Weg durchgesetzt werden kann!“ Das Problem liegt an anderer Stelle: Vermeintliche Ansprüche müssen aufgerechnet, bewiesen und als Forderung an die Bank formuliert werden. Fritsch: „Erst wenn die Forderung auf dem Tisch liegt, können der Bank zur Schadenserstattung verbindliche Fristen gesetzt werden.“

Zur konkreten und gerichtsfesten Dokumentation eines bestehenden Anspruchs braucht es aber ein komplexes finanzmathematisches Gutachten, das bei darauf spezialisierten Experten beauftragt werden muss. Die Kosten dafür können aber erst nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens auf die Bank abgewälzt werden. Eine Verfahrensaufnahme ohne Gutachten ist aussichtslos, da der Kläger in der Beweispflicht wäre.

Rechtsanwalt Fabian Frisch steht gewerblichen Bankkunden gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

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