Als Erbe eines Nachlasses hat man viel zu beachten, was man wirklich nicht gebrauchen kann, ist eine unzuverlässige sowie unkooperative Bank und unnötiges Gerenne. Ein Mandant der Hamburger Hafencity-Kanzlei kann da eine wirklich unglaubliche Geschichte erzählen.
Der Alleinerbe seines verstorbenen Bruders beantragte die Auflösung des Kontos sowie eines Depots und die Auszahlung des Guthabens in Höhe von rund 120.000 Euro. Dazu erschien unser Mandant persönlich in der Postbank, legt dort Erbschein, Personalausweis und alle notwendigen Formulare vor und leistet persönlich vor Ort eine Unterschrift.
Das müsste es eigentlich gewesen sein, oder?
Leider nicht!
Alle Versuche, die Angelegenheit auf normalen Kommunikationswegen zu regeln, scheiterten – bis heute. Seit über 2 Monaten wartet der Erbe auf die Auszahlung des Nachlasses.
Das kann schon mal 6 Wochen dauern, erfuhr man im Servicecenter für Nachlassangelegenheiten, als dann acht Wochen ins lang gegangen waren, wurde Rechtsanwalt Fritsch beauftragt, konsequent Rechtsmittel einzulegen.
Aber auch damit kann man die Postbank im aktuellen Tohuwabohu wohl nicht wirklich beeindrucken!
Die Postbank reagiert auch auf das anwaltliche Schreiben nicht, per E-Mail kommt nur Hinweis, dass man in die Filiale müsse und eine Bearbeitung per Mail nicht möglich sei. Daraufhin wurden alle erforderlichen Unterlagen nochmals per Einschreiben an die Nachlassstelle der Postbank in München versendet. Aktueller Stand: derzeit läuft Nachfrist mit Klageandrohung.
Rechtsanwalt Fritsch: "Wir werden ganz konsequent am Tag des Fristablaufs Klage einreichen!“