Hier ein Beitrag aus unserem Schwerpunkt "Vertragsrecht"
Die private Krankenversicherung wird für immer mehr Menschen quasi unbezahlbar, insbesondere im Rahmen einer kritischen Rentenplanung fällt auf, dass private Krankenkassenbeiträge die an sich vielfach gute Altersversorgung von privat versicherten Angestellten und Selbstständigen mehr oder weniger schmerzhaft dezimiert.
Viele Betroffene haben versucht, auf eigene Initiative einen Krankenkassenwechsel herbeizuführen, dies gelingt aber in den wenigsten Fällen. In Ihrer Not geraten zu teuer privat Krankenversicherte an Unternehmen, die auf dem Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung Unterstützung anbieten, aber erstmal die Hand aufhalten mit unverschämten Vorauskasseleistungen und teils bedenklichen Strategien.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: "Mandanten berichten mir von Summen zwischen 5000 und 15.000 Euro, die für die Wechselbegleitung aufgerufen werden. Dumm nur: Es klappt natürlich nicht und das investierte Geld für die Beauftragung zurückzuerhalten, ist schwierig.“ Das Internet ist voll von schlechten Bewertungen über diverse Anbieter.
Die Hamburger Kanzlei Hafencity vertritt Mandanten gegen unseriöse Vermittler solcher Dienstleistungen. Fritsch: „Die Rückerstattung von Zahlungen für nicht erbrachte Dienstleistungen oder sogar eine anzunehmende Betrugsabsicht sind nur auf gerichtlichem Wege zu klären!“ “
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse wird von diesen Unternehmen über Konstruktionen mit Auslandsbezug beschritten. Dadurch wird eine gesetzliche Möglichkeit ausgenutzt, mit denen Deutsche nach langen Auslandsaufenthalten wirder zurückkehren und von der gesetzichen KV profitieren können. Fritsch: "Inhalt der Wechsel-Begleitung ist die Konstruktion von angeblichen Auslandsaufenthalten, das geht natürlich oft schief und selbst wenn es klappt, bleibt es Betrug am Sozialsystem."
Gegen den Anbieter Main Compass Consulting aus Frankfurt Eschborn verkündete das Landgericht Frankfurt jetzt das Urteil. Ein Kunde des Unternehmens hatte geklagt,nachdem der versprochene Wechsel trotz hoher Zahlungen nicht funktioniert hatte. Das Unternehmen Main Compass Consulting muss die angezahlten 14.000 Euro zurückzahlen, wie die FAZ aktuell berichtet. Anspruchsgrundlage für den Kläger ist allerdings nicht das Geschäftsmodell, sondern dass das Landgericht die fehlende Berechtigung zum Angebot solcher Rechtsdienstleistungenen bemängelt hatte.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil basiert auf einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes. Da nutzte es wenig, dass das Unternehmen angeblich nur die Beratung zugesichert und den Erfolg nicht garantiert habe. Letzten Endes fehle dem Unternehmen die Zulassung, in dieser Form rechtsberatend tätig zu sein.
Rechtsanwalt Fabien Fritsch prüft Ihre Unterlagen.

