Als geschädigter Kunde der Main Compass Consulting GmbH und andere zum Firmengeflecht gehörenden Gesellschaften haben Opfer gute Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten, da das LG Frankfurt das ein Unternehmen bereits zur Rückzahlung von Honoraren verurteilt hat. Wichtige Schritte sind der Widerruf des Vertrags, die Geltendmachung von Schadensersatz und die Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt, der sich in der Schnittmenge der Rechtsgebiete Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht bewegt.
Das Frankfurter Urteil stellt fest, dass die angeklagte Gesellschaft nicht die Genehmigung für rechtsberatende Geschäfte dieser Art habe, daher sei der Vertragsschluss unzulässig und eingenommene Honorare müssen zurückgezahlt werden. Das ist aber nicht der einige Ansatzpunkt. Rechtsanwalt Fabian Fritsch von der Hamburger Kanzlei Hafencity: „ Da die Beratung oft nicht zum gewünschten Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung führt, können Sie Ihr Geld wegen Nichterfüllung zurückfordern!“
Firmen die mit dem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung werben, verlangen hohe Sofortzahlungen, hinzukommen oft erhebliche Kosten für die Einbeziehung ausländischer Krankenkassen. Die dortige Mitgliedschaft wird als Vehikel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland genutzt. Fritsch: „Das funktioniert natürlich nicht, denn es wird nicht nur die Mitgliedschaft verlang, sondern auch ein „echter Auslandsaufenthalt“. Opfer zahlen neben dem Honorar auch doppelte Beiträge, um am Ende dann doch mit leeren Händen den Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse verwehrt wird.

