Angesichts der Folgen des Klimawandels gehört auf jedes Dach eine Solaranlage. Wirtschaftlich lohnt sich das auch noch und da ist es kein Wunder, dass immer mehr PV auf deutschen Dächern installiert wird oder installiert werden soll. Aber das sonnige Gute-Laune-Thema hat auch Schattenseiten. Die offenbaren sich, wenn die bestellte Anlage entweder gar nicht installiert wird oder eine bestellte Anlage überhaupt nicht den Erwartungen entspricht. Auch Falschberatung, Finanzierungsunregelmäßigkeiten und Sorgen um Förderung und Abrechnung gehören zu den unliebsamen Problemen, die der Platz an der Sonne mit sich bringen kann.
Private Nutzer und Investoren betroffen
In einer Boom-Branche geht es um viel Geld und um Schnelligkeit, darunter leiden Terminpläne, Ausführungsqualität und vor allem die Bereitschaft, Auseinandersetzungen fair zu führen! Von derartigen Verschattungen der Abläufe sind nach unserer Erfahrung sowohl Nutzer als auch private Investoren gleichermaßen betroffen.
Viele Unternehmer würde sich ja gern vertragsgemäß verhalten, sind aber wiederum von anderen Produzenten, Lieferanten oder Dienstleistern abhängig und am Ende ist es dann der Anlagenbetreiber, der mit seinen Forderungen in der Luft hängt.
Thema im Verbraucherschutz
Wir positionieren uns im Wirtschafts- und Bankrecht auf Seiten übervorteilter Verbraucher. Geht es beim Stress um PV-Anlagen und die Wahrung der Interessen von Käufern und Mietern von Solaranlagen, dann stehen wir grundsätzlich auf der Verbraucherseite.
Im besten Fall wird noch im außergerichtlichen Verfahren dafür gesorgt, dass eine Anlage endlich betriebsfertig montiert wird oder zumindest gezahltes Geld zurückerstattet wird, damit sich die Betreiber nach Ersatz umsehen können, bzw. nicht vorn den Zinsen der Finanzierung aufgefressen werden.
Gern stehen für individuelle juristische Begleitung gern zur Verfügung.